Die Instrumente der Bedarfsermittlung (§ 118 SGB IX) in der Eingliederungshilfe müssen sich am bio-psychosozialen Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientieren. Dabei ist sicherzustellen, dass alle Lebensbereiche der ICF inbegriffen sind. Bei der Überprüfung dieser Lebensbereiche werden die Leistungen der sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfeträger verpflichtend einbezogen. Damit ist gewährleistet, dass die Erfordernisse der sozialen und kulturellen Teilhabe berücksichtigt werden und die Instrumente zur Erfassung des Bedarfes über die arbeits-, medizin- und pflegeorientierte Betrachtung hinausgehen.
mehr als
Menschen in Deutschland haben Anspruch auf Teilhabeleistungen
mindestens
Sozial- und Gesundheitsämter bundesweit betreuen diese Anspruchsberechtigten
alle
beschäftigen sich mit der Umsetzung des integrierten Teilhabeplans
Der itp-pro© steht für eine prozess- und dialogorientierte Ermittlung von Teilhabebedarfen von Menschen mit Beeinträchtigungen ist als clientbasierte Softwarelösung umgesetzt und online sowie offline nutzbar.
Detaillierte Einstellungsmöglichkeiten im Dokumentenkopf erleichtern eine präzise Aufnahme der zu begutachtenden Person.
Es ist gewährleistet, dass die aufgenommenen Patientendaten revisionssicher und auswertbar sind. Die Daten können in einer integrierbaren Datenbank erfasst werden und bei Bedarf ist ein Export an weitere Fachsysteme über Schnittstellen möglich.
Dropdown-Listen beschleunigen den Ausfüllprozess und sorgen für eine einheitliche Beurteilung.
Da die Einzelheiten im Instrument zur Bedarfsermittlung durch individuelle Rechtsverordnung auf Landesebene bestimmt werden, passen wir die Schritte der Erfassung und die Druckansicht den jeweiligen Prozessanforderungen des Auftraggebenden an.
Vorgefertigte Textbausteine
Dropdown-Listen
Checkboxen
Radiobuttons
An den Bildschirm angepasste Tabellen und Masken
Dialogorientiert
Die Anwendung ist touchfähig und somit auf mobilen Endgeräten einsetzbar. Damit erfüllt sie die Anforderungen an ein dialogorientiertes Verfahren.
Schon seit mehreren Jahren wird unsere Pflegebegutachtung NBA vom Medizinischen Dienst genutzt. Als eigenständiges Produkt hat sie sich als Softwarelösung zur einheitlichen und qualitätsgesicherten Feststellung der Pflegebedürftigkeit in kommunalen Gesundheits- und Sozialämtern großer kreisfreier Städte und vieler Kreise deutschlandweit durchgesetzt.
Unsere Pflegebegutachtung NBA richtet sich nach der aktuellen Begutachtungsrichtlinie (BRi) und ist, nach den pflegefachlichen Kriterien der im SGB XI genannten sechs Bereiche, modular aufgebaut.
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Neben unserer Pflegebegutachtung NBA nach SGB XI und XII haben wir auch eine Pflege- und Qualitätsplanung und ein Auftrags- und Mitteilungsmanagement beim Medizinischen Dienst im Einsatz.